DSGVO: Das Recht auf Löschung von Kontaktdaten durchsetzen

Nach der neuen Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben Betroffene ein sogenanntes Recht auf Vergessen. Entsprechend können Personen, die ein Webformular ausgefüllt oder auf sonstige Wege ihre Kontaktdaten hinterlassen haben, verlangen, dass ihre Daten aus CRM-Systemen und Datenbanken entfernt werden, wenn nicht z.B. gesetzliche Aufbewahrungsfristen dem entgegenstehen.

Während zentral gespeicherte Kontaktdaten noch vergleichsweise einfach zu handhaben sind, kommt auf Unternehmen bei der Verwaltung von Mobilgeräten und E-Mail-Postfächern ein deutlich größeres Problem zu. Die IT hat keine Kontrolle über die Kontaktdaten auf Smartphones und Tablets oder in den Postfächern einzelner Mitarbeiter. Unter Umständen erlaubt das Datenschutzrecht [sic!] nicht einmal einen Zugriff auf die persönlichen Kontakteordner der eigenen Belegschaft.

Mit PeopleSync ermöglichen wir Ihnen, unter die DSGVO fallende Kontaktdaten zentral zu verwalten. Mobile Endgeräte und Desktop-Applikationen werden von unserer Software zentral mit genau den Kontaktdaten versorgt, auf die der jeweilige Mitarbeiter Zugriff haben soll. Das Recht auf Löschung lässt sich so selbst auf den Mobiltelefonen Ihrer Mitarbeiter durchsetzen, da alle Daten über Ihr zentrales CRM-System bereitgestellt werden.

Wir beraten Sie gern bei der Umsetzung dieser Lösung als wichtiger Teil Ihrer Technischen und Organisatorischen Maßnahmen Ihrer Datenschutzstrategie.

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